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Hallenordnung

Die Aufnahme des Spielbetriebes setzt voraus, dass jede Spielerin und jeder Spieler die Hallenordnung ausdrücklich vollinhaltlich anerkennt.

  • 1. Öffnungszeiten
    Der Spielbetrieb beginnt täglich um 8.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr. Der Aufenthalt in der Halle ist auf 23.45 Uhr begrenzt. Ab 00.00 Uhr aktiviert sich das Alarmsystem.
  • 2. Zutrittsberechtigung
    Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur Spielerinnen und Spieler mit festen Buchungen jeweils bis zu 30 Min. vor Spielbeginn Zutritt zur Halle. Abonnenten nutzen hierfür ihre persönliche, auf ihre Spielzeiten programmierte Transponderkarte, während Buchern von Einzelstunden jeweils mit ihrer Buchungsbestätigung ein Zahlencode für den Zutritt zugewiesen wird. Der Zutritt wird ab 30 Min. vor Spielbeginn freigeschaltet. Nach Verlassen der Halle ist ein nochmaliger Zutritt bis 1 Stunde nach Ende der Spielzeit möglich. Eltern, die ihre Kinder bringen/abholen, können für die entsprechenden Zeiten über ihren Trainer den Zutrittscode anfordern.
  • 3. Schuhe / Betreten der Plätze
    Für alle Spielerinnen und Spieler besteht die Verpflichtung, die Plätze ausschließlich mit sauberen, profillosen Hallen -Tennisschuhen mit abriebfester Sohle zu betreten und den Schuhwechsel in den Umkleideräumen vorzunehmen. Das Betreten der Plätze in Straßen- oder Sportschuhen mit Profilsohle ist nicht erlaubt. Der Aufenthalt auf der Platzanlage ist ausschließlich den am Spielbetrieb teilnehmenden Spielerinnen und Spielern gestattet.
  • 4. Bälle
    Es darf nur mit Bällen gespielt werden, die vorher nicht auf Asche benutzt worden sind.
  • 5. Licht / Türen
    Auf jedem Platz befindet sich unmittelbar neben der Eingangstür der Lichtschalter, über dessen Bedienung mittels Tageslichtsteuerung die jeweils bedarfsgerechte Ausleuchtung der Plätze erfolgt. Nach Spielende schaltet das Licht automatisch über Bewegungsmelder ab. Bitte die Türen der Nebenräume (Umkleiden, WC´s) geschlossen halten, um unnützen Stromverbrauch über die Bewegungsmelder zu vermeiden.
  • 6. Heizung
    Dunkelstrahler mit zentral eingestellter Hallentemperatur liefern den benötigten Heizbedarf auf Abruf durch Drücken des grünen Tasters auf jeder Halleneingangsseite. Pro Bedienung des Tasters wird für 1 Stunde Wärme abgegeben.
  • 7. Lüftung
    An den Giebelseiten befinden sich je zwei manuell zu öffnende und schließende Lüftungsklappen. Bei Verlassen der Halle bitte die Klappen unbedingt wieder schließen (Vandalismusgefahr)! Die Lüftungsklappen im First des Hallendaches werden nach Bedarf und Witterung zentral geöffnet und geschlossen.
  • 8. Getränke/Naturalien
    Auf die Plätze darf ausschließlich Wasser mitgenommen werden. Auf keinen Fall sind Cola und sonstige Süßgetränke erlaubt. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang.
  • 9. Rauchverbot
    Rauchverbot besteht in sämtlichen Räumen der Tennishalle.
  • 10. Hunde
    Hunde müssen draußen bleiben.
  • 11. Haftung
    Die Nutzer der Halle nutzen die Anlage einschließlich der Parkplätze auf eigene Gefahr; für Beschädigungen an der Halleneinrichtung haftet der Verursacher.
  • 12. Sommerbetrieb
    Das verständliche Bedürfnis, bei schlechtem Wetter in der Halle zu spielen, setzt die Einhaltung folgender Bedingung voraus: Auf keinen Fall ist das Betreten der Halle – Eingang, Foyer, Umkleiden, WC´s – mit Tennis – Außenschuhen erlaubt. Kleinste Rückstände roter Asche führen überall zu sehr schwer zu beseitigenden Verschmutzungen. Die hieraus resultierenden Beschädigungen und Qualitätsminderungen der Böden gehen zu Lasten der Verursacher, die in jedem Einzelfall mit Hallenverbot belegt werden. Die Reservierungen/Buchungen sind nach dem gleichen Muster wie im Winter vorzunehmen. Bestehende Guthaben erleichtern die Buchung. Grundsätzlich kann nur online gebucht und per Lastschrift oder Vorauszahlung gezahlt werden.
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